Hundeführerschein

Wir, als Mitglied im IBH, bieten Ihnen die Möglichkeit, einen Hundeführerschein mit Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien mit Ihrem Hund abzulegen.

Der Hundeführerschein mit Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien ist besonders darauf ausgerichtet, das Mensch-Hund-Team für alle möglichen Alltagssituationen fit zu machen. Auch Hunde, mit Verhaltensauffälligkeiten/Problemen/Handicaps können an der Vorbereitung sowie der Prüfung teilnehmen, siehe unter Punkt 14 der untenaufgeführten Prüfungsordnung.

Die schriftliche Prüfung dauert 60 Minuten.
Inhalte sind u.a.: Anschaffung eines Hundes, Lernverhalten, Ausdrucksverhalten, Ernährung, Sozialverhalten, Aggressionsverhalten etc.

Die Praktische Prüfung dauert pro Mensch-Hund-Team 45 Minuten.

Praktische Prüfungsbereiche:
– Verhalten ggü. Artgenossen
– Verhalten in unterschiedlichen Situationen
– Grundgehorsam
– Kontrolle durch den Halter
– Verkehrstauglichkeit

Die Termine zur praktischen Vorbereitung für Hunde, die verhaltensauffällig sind/bzw. sich in der Gruppe noch nicht konzentrieren können) werden individuell vereinbart.

Die praktische Vorbereitung auf den Hundeführerschein (Gruppe) beinhaltet 16x 1 h.

 Vorbereitungskurs:

Nä. Kurs startet am 18.05.2024 immer samstags zw. 9.30 und 11 Uhr

Die Praxis kann auch in Einzeltrainings absolviert werden, Aufpreis gesamt 150 €, wenn Teilnahme nicht an allen Terminen möglich ist, oder der Hund auch bzw. erstmal Einzeltrainings benötigt.

Praktische Prüfung: samstags je Team 45 Minuten
schriftliche Prüfung:  19 Uhr (Termin schriftliche Prüfung kann auch individuell vereinbart werden)

Anmeldeschluss:

Kosten Vorbereitungskurs: 300 €/Teilnehmer inkl. Ausbildungsunterlagen/ MwST, zzgl. Prüfungsgebühren
optionale Zusatzbuchung: Einzelsessions Einzeltrainings (150 €)

Prüfungsgebühren Theorie: 40 €/Teilnehmer inkl. MWST
Prüfungsgebühren Praxis:   140 €/Teilnehmer inkl. MWST

max. 6 Hunde

Sie möchten mit ihrem Hund gerne den Hundeführerschein ablegen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.

Einen ersten Überblick über Inhalt und Ablauf der Prüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V.-Richtlinien

1. Zugelassen zur Hundeführerscheinprüfung/Verhaltensprüfung nach IBH e.V.
Richtlinien sind alle Mensch-Hund-Teams, welche den Hundeführerschein nach IBH
e.V. Richtlinien ablegen möchten. Zur praktischen Prüfung muss der Nachweis einer
bestandenen theoretischen Sachkundeprüfung erbracht werden Das Mindestalter des
Hundes ist 12 Monate. Das Mindestalter der Bezugsperson ist 16 Jahre.
2. Hunde, die an einer Erkrankung leiden oder ein Handicap haben sind dann von der
Prüfung ausgeschlossen, wenn diese Erkrankung oder dieses Handicap während der
Prüfung eine unzumutbare Belastung für den Hund darstellen oder eine Prüfung
unsinnig erscheinen lassen würde. Die Entscheidung über die Prüfungszulassung trifft
im Einzelfall der Prüfer.
3. Es ist zu verhindern, dass der zu prüfende Hund während der Prüfung unter dem
Einfluss von Sedativa oder anderen bewusstseinsverändernden Medikamenten steht.
Wäre dies der Fall, würden Hund und Bezugsperson von der Prüfung ausgeschlossen.
4. Eine Bezugsperson des zu prüfenden Hundes hat diesen durch die Prüfung zu führen.
Ein Handling durch fremde, dem Hund nicht vertraute Personen ist nicht gestattet, da
dies das Verhalten des Tieres verändern kann und somit die Ergebnisse der
abgefragten Prüfungselemente in Frage stellt.
5. Die in der Prüfung eingesetzten Hunde und Hilfspersonen sollten dem zu prüfenden
Hund unbekannt sein. Trainingspartner oder Familienangehörige des zu prüfenden
Mensch-Hund-Teams sind als Figuranten von der Prüfung ausgeschlossen.
6. Die Verwendung von Hör- und Sichtzeichen durch die Bezugsperson ist ausdrücklich
erlaubt und wird als sinnvoll erachtet.
7. Besonderes Augenmerk wird während der gesamten Prüfung auf den umsichtigen
und sachkundigen Umgang mit dem Hund durch die Bezugsperson gelegt, als auch
auf die Einschätzung der Mensch-Hund-Beziehung. Das Verhalten des Hundes
gegenüber seiner Bezugsperson sowie der Umgang des Menschen mit seinem Hund
in den jeweiligen Situationen werden über den gesamten Prüfungszeitraum
beobachtet und gewertet. Der Hund soll sich positiv motiviert zeigen und
aufmerksam interessiert sein. Nicht gewünscht ist bedrohliches oder ängstigendes
Verhalten seitens der Bezugsperson gegenüber dem Hund. Ein solches Verhalten wird
einmalig verwarnt und führt im wiederholten Fall zum Ausschluss. In besonderen
Härtefällen kann auch ohne vorherige Abmahnung der Ausschluss von der Prüfung
erfolgen (vgl. Abs. 7 und 8).
8. In der Hundeführerscheinprüfung/Verhaltensprüfung nach IBH e.V. Richtlinien dürfen keinerlei Halsbänder, Leinen oder sonstige Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die dem Hund Schmerzen zufügen oder ihn stark verängstigen. Keinesfalls zugelassen sind somit Halsungen wie Stachelhalsband, Kettenwürger, Kettenhalsbänder, Moxonleine, Elektroreizgeräte etc. Der Leinenruck als Führhilfe ist nicht akzeptabel. Die Hundeführerscheinprüfung nach IBH e.V. Richtlinien wird ausschließlich bei Hunden vorgenommen, die entweder ein Brustgeschirr oder ein breites Halsband ohne Zugvorrichtung tragen. Als Belohnung für den Hund dürfen alle
situationsangemessenen Verstärker genutzt werden. Futterbelohnung ist ausdrücklich
erlaubt. Hat ein Hund ein Signal nicht gleich verstanden oder ausgeführt, darf es
wiederholt werden.
9. Schläge, Prügel oder Tritte sowie das Anschreien des Hundes und sonstige
Misshandlungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung und können
gegebenenfalls eine Strafanzeige wegen Tierquälerei nach sich ziehen.
10. Sollten sich im Verlauf der Prüfung Situationen ergeben, die den Verlauf der Prüfung
stark beeinträchtigen oder unmöglich machen, liegt es im Ermessen des Prüfers die
Prüfung abzubrechen. Ist der Hund erschöpft oder zeigt sich zu sehr gestresst, kann
in Absprache mit dem Prüfer eine Pause eingelegt werden.
11. Den Anweisungen des Prüfers ist Folge zu leisten.
12. Der Sachkundenachweis (schriftliche Prüfung) wird von einem Mitglied des IBH e.V.
(mit Eidesstattlicher Erklärung) abgenommen und durch einen vom IBH e.V.
zugelassenen Prüfer kontrolliert. Die praktische Prüfung kann nur direkt von einem
IBH e.V. zugelassenen Prüfer abgenommen werden. Dieser Prüfer darf nicht der
Ausbilder der Hunde sein.
13. Nach einer bestandenen schriftlichen Prüfung (Gültigkeit 3 Jahre) erfolgt die
Zulassung zur praktischen Prüfung. Die schriftliche Prüfung kann auch ohne
praktische Prüfung abgelegt werden. In einigen Bundesländern und Kommunen wurde
bereits der Hundeführerschein und/oder Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien
anerkannt.
14. Die praktischen Prüfungen werden einzeln durchgeführt. Die Prüfung in den einzelnen
praktischen Bereichen sollte insgesamt nicht länger als 60 Minuten dauern.
15. Abschließende Beurteilung: Jedes Mensch-Hund-Team erhält nach bestandener
Prüfung ein Zertifikat, sowie eine schriftliche allgemeine Beurteilung der Prüfung.
Auch wenn ein Hund ein Problempotential erkennen lässt, kann das Mensch-Hund-
Team die Prüfung bestehen, wenn die Bezugsperson durch sein Wissen und seinen
Umgang mit dem Tier zeigt, dass er um die Probleme seines Hundes weiß, sich
entsprechend verhält und dadurch eine Gefährdung oder Belästigung seiner
Umgebung ausschließt.

Stand 01.2014

Copyright by IBH Hundeschulen

Unterschied zwischen Begleithundeprüfung und Hundeführerschein:

1. Die Begleithundeprüfung ist eine hundesportvorbereitende Prüfung und wird auch bei der Therapiehunde-Ausbildung verlangt.
2. Winkelarbeit und Kehrtwende benötigt man nicht im Alltag, nur im Hundesport.
3. Das Fuss gehen mit Hochschauen zum Hundeführer oder auch einseitig beansprucht die Hals- und Rückenmuskulatur immens, was gesundheitliche Folgen nach sich zieht.
4. Auch ist die Hundeführerscheinprüfung sehr viel umfangreicher als eine Begleithundeprüfung.
5. Im Fragenkatalog der Begleithundeprüfung: Wie sollte ein Hund getadelt werden? a) durch Schläge b) über Leinenruck c) über die Stimme d) durch Schnauzengriff sind als richtige Antworten b-d vorgegeben und so wird auch dann auch teilweise vorbereitet (Schnauzengriff/Leinenruck) und gearbeitet. Das kann und darf nicht sein! Die, die endlich begriffen haben, das Leinenruck schadet, arbeiten so nicht.